Oft kommt es vor, dass Herzrhythmusstörung sehr selten auftreten – nicht immer sind sie dann in einem 24 h EKG zu dokumentieren.

Wir bieten Ihnen daher die Aufzeichnung eines Langzeit-EKG bis maximal 7 Tage (Multiday Rekorder) an – so steigt die Chance seltene Herzrhythmusstörungen zu dokumentieren deutlich an!

Dabei handelt es sich allerdings um eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet wird und daher selbst bezahlt werden muss – wir rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und nach Anzahl der angelegten Tage ab.

Unsere Praxis verfügt ausschließlich über hochmoderne digitale Aufzeichnungsgeräte, die von unseren Mitarbeiterinnen angelegt und in ihrer Funktion dem Patienten erklärt werden. Dazu werden Ihnen auf den Oberkörper 3 Klebeelektroden aufgeklebt, die die elektrischen Impulse des Herzens ableiten. Die Ausgabe der Geräte erfolgt in der Regel am Vormittag, weitere EKG Elektroden (zum Beispiel zum Wechsel des Gerätes nach dem Duschen oder nach mehreren Tagen) werden Ihnen mitgegeben.

Patienten sollten während der gesamten Messung ihren gewohnten Tagesablauf beibehalten. Das Baden und Duschen mit dem Gerät ist nicht gestattet!

Wir empfehlen zudem, keine Cremes oder Lotionen zu benutzen.

Mit dem Gerät wird ein Protokollblatt ausgehändigt. Beschwerden wie beispielsweise Übelkeit, Schwindel, Herzklopfen, Herzrasen, Ohnmachtsanfälle oder körperliche Aktivitäten insbesondere sportlicher Art sollten im Protokoll festgehalten werden. Zusätzlich bitten wir bei Beschwerden eine Taste auf dem Gerät zu betätigen, um die genaue Uhrzeit der Beschwerden festzuhalten und einen Abgleich mit dem EKG herstellen zu können.

Die Abnahme des Gerätes ist einfach und kann nach Erklärung durch unser Personal selbständig durch den Patienten durchgeführt werden. Die Geräterückgabe kann durch den Patienten oder einen Angehörigen erfolgen, bei der Rückgabe in unserer Praxis entstehen keine Wartezeiten.